Die Sache mit der Pille…

Der Artikel „Zwischen Kopfschütteln und Fremdschämen“ hat eine ungeheure Menge an Rückmeldungen ausgelöst. Dabei hat sich ein weiteres Themenfeld aufgetan, dass ich aufgrund seiner Komplexität im Artikel bewusst nur kurz angerissen habe ohne weiter darauf einzugehen. Das versuche ich, hier nachzuholen.

Wie verhält sich Katholische Kirche zur Frage der Pille danach*¹ im Fall einer Vergewaltigung?

Gestern Abend habe ich mir die Talkshow „Markus Lanz“ (ZDF, 05.02.13) angesehen. Martin Lohmann hatte sich der Diskussion gestellt und versucht, den Standpunkt der Kirche zu erklären. Dafür verdient er in meinen Augen zuerst einmal Respekt, denn in der derzeitigen Imagelage der Kirche startete er nicht gerade mit Pluspunkten beim Publikum, was an den wiederholten Lachern und Zwischenrufen schnell deutlich wurde. Einige inhaltliche Punkte sind mir aufgefallen, an denen ich mich hier teilweise orientieren möchte.

Wann beginnt menschliches Leben?

Die Kirche stellt sich den Anspruch, den Erkenntnissen der Wissenschaft zu folgen. Lohmann verweist auf die Neuzeit und den Theologen Thomas von Aquin. Damals bestand der Konses der Naturwissenschaften in der Auffassung, dass menschliches Leben erst in der Xten  Schwangerschaftswoche beginnt (leider habe ich keine genauen Zahlen.) Man sprach damals von der „Beseelung“ des Fötus. Vor diesem Zeitpunkt war eine Abtreibung auch aus kirchlicher Sicht völlig legitim. Aus heutiger naturwissenschaftlicher Sicht ist der Zeitpunkt des Beginns menschlichen Lebens nach vorne verschoben (Befruchtung der Eizelle*²).

Aus meiner Sicht ergeben sich daraus zwei Fragen:

  1. Haben wir das Recht, Frauen zu verurteilen, die sich zur Zeit von Thomas von Aquin am damaligen Wissenschaftsstand und an der damaligen Lehre der Kirche orientiert und sich für eine Abtreibung entschieden haben? Welche „Bewertung“ ist hier angebracht und welche Schlussfolgerungen ergeben sich daraus für den theologischen Diskurs?
  2. Wie würden wir (Kirche) uns verhalten, wenn die Wissenschaft z.B. durch neue Erkenntnisse ihre Position revidieren würde? Wenn sie zum Beispiel feststellen würde, dass menschliches Leben erst mit der Herausbildung von Nervenbahnen und Gehirn im Fötus beginnt?

Ich denke, dass diese Fragen in der theologischen und ethischen Diskussion nicht ausgeklammert werden dürfen…

Die schwierige Suche nach dem „kleineren“ Übel*³

Hierbei handelt es sich um ein klassisches moralisches Dilemma, das in der Philosophie an vielen Stellen beschrieben wird: Es gibt Situationen im Leben, in denen ich keine Wahlmöglichkeit zwischen „richtig“ und „falsch“ habe. Meine Entscheidung wird so oder so negative Folgen oder zumindest einen bitteren Nachgeschmack haben. Wenn ich unverschuldet in eine solche Situation gerate und gezwungen bin, zwischen zwei Übeln zu entscheiden, ist es sinnvoll, mich für das kleinere Übel zu entscheiden. Eine moralisches Urteil ist dann nicht angebracht.

In diesem Fall ist die Grenze zwischen den Übeln so haarscharf gezogen, dass eine Entscheidung immer ein Drahtseilakt bleibt. Es mag Frauen geben, die es psychisch schaffen, zwischen dem Akt der Vergewaltigung und einer daraus hervorgegangenen Schwangerschaft eine Trennungslinie zu ziehen. Denen es gelingt, das Kind bedingungslos zu lieben und es anzunehmen. In den meisten Fällen jedoch (das kann ich nur vermuten) besteht die große Gefahr, dass genau das nicht gelingt und die Frau psychisch zerbricht und zugrunde geht.

Was ist da das kleinere Übel? Diese Frage zu beantworten steht mir in einem solchen Moment nicht zu. Als Seelsorger habe ich hier allein die Option, einer vergewaltigten Frau bei ihrer Beantwortung der Frage zur Seite zu stehen und sie zu unterstützen. Alle Argumente in die Waagschale zu werfen und sie zu begleiten. Übrigens fand ich die Argumentation von Lanz gegenüber Lohmann etwas unfair: De facto ist es nun mal so, dass am Ende die vergewaltigte Frau entscheiden muss, welchem Weg sie gehen will. Niemand hat das Recht, ihr vorzuschreiben, was sie zu tun oder zu lassen habe. Wirklich niemand: Nicht der Staat, kein Arzt und auch keine Kirche.

Das Gewissensdillema

In der konkreten Praxis ergibt sich daraus das Problem des Gewissensdilemmas: Die Folgen der konkreten Entscheidung sind nicht in Gänze vorhersehbar. Es besteht immer die Gefahr, dass die Frau an ihrer Entscheidung und deren Folgen zerbricht.

In dieser Situation kann und muss unsere einzige Aufgabe als Kirche sein, die Frau in ihrer Entscheidungsfindung zu begleiten und sie zu unterstützen. Die Entscheidung zu respektieren und sie mitzutragen. Sie nach der Entscheidung nicht alleine zu lassen. Mit allen seelsorglichen Mitteln und Angeboten, die sie braucht, für sie da zu sein und ihr langfristig zu helfen. Es darf keine Verurteilung der einzelnen Gewissensentscheidung geben. (Lohmann verweist an diesem Punkt auf Thomas von Aquin: Die sorgfältig abgewogene Gewissensentscheidung steht in einer solchen Situation über den kirchlichen Gesetzen!)

Die katholische Kirche bezieht in diesem Kontext zwei Positionen: „Ja zum Leben“ und „Ja zur Freiheit der Gewissensentscheidung“ (vor allem in den absoluten Grenzfällen). Ein Mensch, der in einer Grenzsituation eine Entscheidung trifft, muss unterstützt und respektiert werden. Eine moralische Verurteilung kommt nicht in Frage.
Wenn man diese beiden Positionen voneinander trennt, passiert genau das, was zur Zeit geschieht. Kirchenvertreter und Katholiken, welche die Abtreibung in solchen Fällen grundsätzlich verteufeln, erweisen der Kirche m.E. damit einen Bärendienst.

Wie sollte sich die Kirche nun in solchen Fällen verhalten?

Viele meiner Gedanken sind hoffentlich in den obenstehenden Gedanken klar geworden. Ich könnte mir folgende Kommunikationslinie gut vorstellen:

„Wir (die Kirche) stehen für das Leben ein und beziehen damit Position gegen Abtreibung. Wurde jedoch eine Frau vergewaltigt und ihr somit unermessliches Leid zugefügt, steht das seelische, psychische und körperliche Heil dieser Frau an der ersten Stelle. Sollte sie sich nach sorgfältigem Abwägen sowie medizinischer und psychologischer Beratung für die Einnahme der Pille danach entscheiden, respektieren und unterstützen wir diese schwere Gewissensentscheidung und bieten ihr jede uns mögliche Hilfe und Begleitung an.“


*¹ Vorneweg: Mit der „Pille danach“ meine ich nicht die unstrittigen Ovulationshemmer, sondern die nidationshemmenden Präparate.
*² Liebe Mediziner: Habt ihr genauere Infos zum aktuellen Stand und Konsens der Forschung?
*³ Achtung: Wer sich in der Gedanken- und Sprachwelt der Philosophie nicht auskennt, sollte hier sehr gut aufpassen, damit kein Mißverständnis entsteht! Das „kleinere“ Übel bedeutet nicht, dass dieses tatsächlich auch klein ist. Es kann immer noch gewaltig sein. (999.999,99 Euro ist ein kleinerer Betrag als 1 Million Euro er ist aber nicht „klein“).

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13 Antworten zu “Die Sache mit der Pille…”

  1. Sehr schöner Artikel! Man sollte vielleicht noch betonen, dass eine Abtreibung auf gar keinen Fall mit der „Pille danach“ gleichgesetzt werden darf – denn die genannte Pille verhindert den Eisprung bzw. eine Einnistung der befruchteten Eizelle, sofern die Befruchtung schon stattgefunden hat.
    Wenn man also die Befruchtung der Eizelle als den Beginn menschlichen Lebens definiert, besteht nur die ungewisse Möglichkeit, dass menschliches Leben durch die Einnahme der Pille getötet wird. Was zusätzlich dadurch relativiert wird, dass in sehr vielen Fällen unbemerkt und ohne menschliches Zutun befruchtete Eizellen sich nicht einnisten und dadurch zu keiner Schwangerschaft führen (also nicht jede befruchtete Eizelle bedeutet „von Natur aus“ den Beginn einer Schwangerschaft).

  2. Die o.g. Ausführungen treffen meine volle Zustimmung.
    Als Frauenarzt, der Schwangerschaftsabbrüchen nach der sog. „Fristenregelung“ grundsätzlich eher ablehnend gegenübersteht (was ich früher auch anders gesehen habe), stehe ich oft vor einem ähnlichen Dilemma:
    Kommt eine Patientin mit dem Wunsch nach einem Abbruch zu mir und ich schicke sie von vorneherein weg, weil ich nichts damit zu tun haben will, geht sie garantiert ein paar Strassen weiter in die nächste Praxis, die damit vielleicht weniger Probleme hat und bekommt den Eingriff ohne weiter Diskussion vermittelt.
    Nehme ich aber die Patientin an, spreche mit ihr ausführlich auch z.B. über die möglichen psychischen Langzeitfolgen und gebe ihr Gelegenheit zum Nachdenken, entscheiden sich nach meiner Erfahrung viele Patientinnen doch für die Schwangerschaft (ich rede hier NICHT von Schwangerschaften nach Sexualdelikten!).
    Das ist es mir ethisch wert, auch wenn ich in den Fällen, in denen sich die Patientin doch gegen die Schwangerschaft entscheidet, durch Überweisung und Terminvermittlung zu einer Einrichtung, die Abbrüche durchführt, eine „Mitschuld“ für den Abbruch auf mich nehme.

    Zum fachlichen Teil (Definition Beginn des Lebens): nach dem Embryonenschutzgesetz wird der Beginn des Lebens im Rahmen der IVF als die Verschmelzung der Vorkern-Stadien (einige Stunden nach der Befruchtung) definiert.
    Im Bezug auf den § 218 ist die Einnistung in der Gebärmutterschleimhaut der entscheidende Zeitpunkt (ca. 6 Tage nach der Befruchtung), d.h. auch implantationshemmende Massnahmen fallen strafrechtlich nicht unter den § 218.

  3. Als Arzt (allerdings Allgemeinarzt) und Katholik habe ich da immer noch deutliche Bedenken, und zwar gegen zwei Punkte. Carsten, ich erlaube mir mal Deine „Kommunikationslinie“ umzuformulieren, vor dem Hintergrund, daß der Mensche seine menschliche Würde als Mensch mit der Verschmelzung von Ei und Samen erhält und alles andere danach keinen qualitativer Unterschied mehr darstellt:

    „Wir (die Kirche) stehen für das Leben ein und beziehen damit Position gegen Tötung. Wurde jedoch eine Frau von einem Peiniger, im schlimmsten Fall der Ehemann oder Familienangehöriger, ggf. mehrfach vergewaltigt und ihr somit unermessliches Leid zugefügt, steht das seelische, psychische und körperliche Heil dieser Frau an der ersten Stelle. Sollte sie sich nach sorgfältigem Abwägen sowie medizinischer und psychologischer Beratung für das Töten ihres Peinigers entscheiden, respektieren und unterstützen wir diese schwere Gewissensentscheidung und bieten ihr jede uns mögliche Hilfe und Begleitung an.”

    Wie würdest Du das sehen? Auch okay? Oder ist für Dich eben auch ein erwachsener Mensch „mehr wert“ als ein ungeborenes Kind? […]

    • Hallo Ralf,
      durch Deinen Kommentar versuchst Du, meine Argumentation ad absurdum zu führen, indem Du den Textvorschlag umformulierst und ihm dadurch eine völlig andere Richtung gibst. Diesen Griff in die rhetorische Trickkiste halte ich aus verschiedenen Gründen für schwierig und für unangebracht. Er führt zudem am Thema vorbei. Hier der Versuch einer Entgegnung:

      Bei der Frage, ob die Verabreichung der „Pille danach“ nach einer Vergewaltigung kirchlicherseits akzeptiert werden sollte, handelt es sich (wie ich schon mehrfach geschrieben habe) im Endeffekt um eine Ausnahmeregelung für einen absoluten Grenzfall.

      Solche Ausnahmeregelungen für verschiedene Grenzfälle und Situationen gibt es in der Theologie und im kirchlichen Recht an mehreren Stellen. So stellt sich die Kirche z.B. explizit gegen die Tötung von Menschen, schafft aber ein Schlupfloch, indem sie diese als Folge einer Notwehr in engen Grenzen akzeptiert.
      Nun könnte man – wie Du es mit meinem Vorschlag machst – versuchen, diese kirchliche Aussage zu verwässern, sie umzukehren oder sie gar ad absurdum zu führen. Indem man etwa die These aufstellt, „Notwehr“ könne man doch durchaus sehr viel weiter und lockerer interpretieren.
      Ja, könnte man. Nein, wir tun es nicht. Denn eine Ausnahmereglung für einen Grenzfall sollte und darf nicht nach Belieben erweitert werden. Sie definiert einen konkreten Fall, in dem ein geltendes Gesetz außer Kraft gesetzt wird. Punkt.

      Nun ist die Verabreichung der „Pille danach“ sicherlich kein Akt der Notwehr. Beide Themen sind klar zu trennen.
      Trotzdem bin ich der Meinung, dass es Gründe gibt (siehe Artikel), im Fall einer Vergewaltigung eine Ausnahmeregelung zu schaffen und die Verabreichung der „Pille danach“ zu akzeptieren. Zumindest sollte man darüber diskutieren dürfen, ohne gleich als „Abtreibungsbefürworter“ dargestellt zu werden (wobei ich zumindest bei Dir den Eindruck habe, dass Du mich nicht in diese Ecke stellst).

      • Natürlich halte ich Dich nicht für einen Abtreibungsbefürworter. Und dennoch halte ich meinen rhetorischen Trick für angebracht, weil er die Schwere dessen ausdrückt, um das es hier geht: um die Tötung eines Menschen. Deswegen ist mein Text auch keine „völlig andere Richtung“.
        Du schreibst selbst, daß die „Pille danach“ keine Maßnahme der Notwehr darstellt, dennoch schreibst Du, daß dies eine Ausnahemregelung darstellt, die es zulassen würde, die Tötung zu rechtfertigen. Warum soll das anders sein als bei dem von mir umformulierten Text? In meinem Text geschieht sogar noch viel mehr: der Peiniger wird getötet, während es bei der Pille danach ein unbeteiligter vollkommen unschuldiger Mensch ist.
        Das soll unerlaubt bleiben, das andere dagegen zulaßbar?

        Wie kannst Du das erklären?

        • Ralf, Du tendierst dazu, diesen Eingriff als aktive Tötungshandlung zu interpretieren.
          Ich tendiere zu einer entgegengesetzten Interpretation: Durch den Einsatz der „Pille danach“ wird entweder die Befruchtung der Eizelle oder die Einnistung der bereits befruchteten Eizelle verhindert. Ziel ist es, das Leben der vergewaltigten Frau zu retten, das m.E. zumindest in psychischer Hinsicht auf dem Spiel steht. Wie schon mehrere Kommentatoren geschrieben haben (auch an anderer Stelle) geschieht es in der Natur übrigens sehr häufig, dass sich befruchtete Eizellen nicht einnisten.

          Umgekehrt könnte man Deinen rhetorischen Trick auch nutzen, um das Nicht-Verabreichen der „Pille danach“ als aktive Tötungshandlung interpretieren: Indem man die vergewaltigte Frau zwingt, die Schwangerschaft nicht abzubrechen, nimmt man in Kauf, dass sie psychisch und seelisch zerbricht. Macht man sich damit nicht auch schuldig?
          Wichtig: Ich halte solche Argumentationsweisen für nicht zielführend, sondern bringe sie nur als Beispiel dafür ein, wie man mit rhetorischen Mitteln eine Diskussion ins Leere laufen lassen kann.

  4. Ach, und was ich ganz vergessen habe, Carsten. Natürlich war es nicht zu Zeiten des Aquinaten kein Konsens, daß die Beseelung erst in der X-ten SS-Woche erfolgt. So ging bspw. Thomas‘ Lehrer Albertus Magnus von der „Simultanbeseelung“ aus, also Beseelung zusammen mit Entstehung. War aber aus heutiger Sicht ein Zufallstreffer, man wußte ja sehr wenig damals (und Lohmann weiß das mit Albertus vielleicht auch nicht).

  5. Carsten, (…) es gibt zahlreiche Angebote der Kirche und auch genug Möglichkeiten, beide zu retten, das Kind wie die Frau. Das ist kein entweder-oder (mal ganz abgesehen von der Adoptionsfreigabe, wenn sie das Kind partout nicht behalten will, was mehr als verständlich wäre), ansonsten wäre ich auch für die Pille-danach. Aber damit macht man es sich m.E. nach viel zu einfach: Kind weg, Folgen weg (als ob das alle wären!).

    Daher ist das „in Kauf nehmen“ Deiner Argumentation nicht mal ansatzweise ausreichend. Die mögliche Tötung des Kindes ist keine psychologische Therapie, damit „rettet“ man die Frau nicht. Sie wird deswegen nicht unbedingt weniger leiden, schließlich wurde sie aufs extremste gedemütigt.

    Und natürlich machen wir uns schuldig, jeden Tag. Ich mache mich schuldig durch Unterlassen und in-Kauf-genommenes Unrecht (bspw. gibt es faktisch keine fair gehandelte Computerware, alles basiert auf dem Prinzip Ausbeutung der Arbeiter), sei es bei meinem Rechner, Tablet oder Handy.

  6. Die Diskussion zwischen Ralf und Carsten ist tatsächlich absurd. Als Frau, Mutter und Theologin erlaube ich mir hierzu folgende Anmerkung:

    Aufgabe der Kirche im von Ralf geschilderten Fall ist selbstverständlich der Frau mit allen ihr zu Verfügung stehenden Mitteln aus ihrer bedrängenden und entwürdigen Situation zu helfen. Dafür gibt es zum Glück andere Mittel als Mord und im Rahmen der normalen Pastoral findet diese Hilfe durchaus statt. Deshalb ist Ralfs Einwand hundetprozent realitätsfern und damit komplett an der Sache vorbei. Einem Vergewaltigungsopfer muss die Kirche ebenfalls mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln helfen.

    Die Frage ist, ob die Pille danach ein solches Mittel sein kann. Dazu kann ich nur sagen, dass schon eine gewollte Schwangerschaft mit einem Wunschkind eine enorme psychische und physische Belastung sein kann. Und, dass vierzig Wochen Schwangerschaft plus mindestens die sechs Wochen nach der Geburt eine SEHR lange Zeit sind, die ein Mensch nicht mal eben so wegstecken kann.

    Ich kann mir nicht vorstellen, wie eine Frau das aushalten kann, wenn die Schwangerschaft durch eine Vergewaltigung zustande gekommen ist. Dazu mit allen Einbußen hinsichtlich Beruf, womöglich Beziehung, um von gesellschaftlichem Leben erst gar nicht zu reden.

    Was mich an dieser ganzen Diskussion am meisten nervt ist allerdings: Schuld an der Misere sind ja weder die Ärzte noch die Kirche und schon gar nicht die Frau. Schuld ist der Vergewaltiger! Schon mal daran gedacht?

  7. Als Mann, Vater kleiner Kinder und Arzt erlaube ich mir, Martina, meine Meinung zu haben, auch wenn Du sie als realitätsfern betrachtest. Die Schwangerschaften meiner Frau kenne ich sehr gut, zumal die letzte kein Jahr her ist.
    Realitätsferne findet sich auch in der Bergpredigt zuhauf, das ist kein Kriterium.
    Du hast natürlich Recht, der Vergewaltiger ist das Problem. (…)

    • @Ralf, wie du siehst, habe ich Deine letzten beiden Kommentare nicht zur Gänze veröffentlicht. Das Recht nehme ich mir hier heraus, da ich nicht möchte, dass die Diskussion in eine Richtung gelenkt wird, die ich für völlig fehl am Platz halte.

      Die Sichtweise, dass man durch eine nidationshemmende Pille kleine Kinder ermorde und sie verhungern lasse (bzw. unschuldiges Leben töte) spielt mit stark emotionalisierenden Begrifflichkeiten, deren Verwendung ich in dieser Diskussion für zu einseitig und auch für gefährlich halte.

      Wissenschaftlich betrachtet geht es hier um befruchtete Eizellen, die das Potential in sich tragen, später einmal zu Kindern zu werden. Ein wesentlicher Unterschied.

      Nebenbei: Im deutschen Recht spricht man erst ab der Einnistung der Eizelle von Abtreibung.
      Selbst in der Medizin gibt es unterschiedliche Auffassungen, ab wann es sich um einen Menschen handelt. Es bleibt also eine gewisse Unschärfe übrig. Wenn Kirche ihrem Anspruch treu bleibt, sich an der Wissenschaft zu orientieren, sollte sie auch in diesem Punkt konsequent sein.

      Mir ist es klar, dass die Diskussionen zu diesem Thema eine extreme emotionale Dichte haben. Und es bleibt Dir, Ralf, natürlich ungenommen, in diesem Punkt anderer Meinung zu sein. Ich bitte Dich jedoch, auch meine Meinung zu akzeptieren und an dieser Stelle auf die genannten Begrifflichkeiten zu verzichten. Danke.

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